LIVCK Cloud

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LIVCK.cloud – René Roscher (Einzelunternehmen)
Hauptstraße 1, 25813 Schwesing, Deutschland
Stand: 23. September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der SaaS-Plattform „LIVCK Cloud“ (nachfolgend „Plattform“), betrieben von LIVCK.cloud – René Roscher, Einzelunternehmen, Hauptstraße 1, 25813 Schwesing, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Für den Vertrag gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung dieser AGB. Änderungen der AGB während der Vertragslaufzeit richten sich nach § 16.

(5) Individuelle Vertragsabreden zwischen Anbieter und Kunde — insbesondere schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen und gesondert vereinbarte Konditionen (z.B. Enterprise-Vereinbarungen) — haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Soweit die individuelle Vereinbarung keine abweichenden Regelungen enthält, gelten ergänzend diese AGB.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Die Plattform ermöglicht dem Kunden:

  • die Überwachung digitaler Services (HTTP, TCP, DNS, ICMP, SSL) von strategisch verteilten Standorten (Uptime-Monitoring),
  • die Überwachung eigener Server und Systeme mittels einer vom Kunden auf eigenen Systemen installierbaren Agent-Software (Server-Monitoring, Abs. 6),
  • den Betrieb öffentlicher Statusseiten (Statuspages) zur Kommunikation von Störungen und Wartungsarbeiten,
  • den Versand von Benachrichtigungen über Störungen an konfigurierte Empfänger (E-Mail, SMS, Messenger-Integrationen, Webhooks),
  • die Verwaltung von Statuspage-Abonnenten (Subscribers),
  • die Auswertung von Metriken (Verfügbarkeit, Antwortzeiten).

(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Plan (§ 5). Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung und Planübersicht ist auf der Website des Anbieters unter livck.cloud einsehbar.

(3) Der Anbieter stellt die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereit. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform. Ein Anspruch auf eine bestimmte Programmversion, einzelne Funktionen oder eine bestimmte Gestaltung der Benutzeroberfläche besteht nicht.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln, zu verbessern und anzupassen, sofern der wesentliche Leistungsumfang des gewählten Plans hierdurch nicht eingeschränkt wird.

(5) Der Erfüllungsort für die Leistungserbringung ist der Sitz des Anbieters. Die Übergabe der Leistung erfolgt am Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.

(6) Für das Server-Monitoring stellt der Anbieter eine Agent-Software bereit, die der Kunde auf eigenen Systemen installieren kann. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht. Der Einsatz ist freiwillig; der Kunde entscheidet, auf welchen Systemen der Agent installiert wird, und kann ihn jederzeit deaktivieren oder deinstallieren. Der Agent übermittelt ausschließlich Mess-, Ereignis- und Inventardaten an die Plattform und verfügt über keinen Fernzugriffs- oder Kommandokanal; ausgenommen ist der automatische Update-Mechanismus, über den der Anbieter kryptografisch signierte Aktualisierungen der Agent-Software ausliefert. Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht; der Kunde hat den Agenten zu deinstallieren.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Pläne auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit Abschluss der Registrierung auf der Plattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Kundenkontos an; damit kommt der Vertrag zustande.

(3) Bei der Registrierung erstellt der Kunde eine Organisation (nachfolgend „Org“). Alle Daten, Services, Statuspages und Einstellungen sind der jeweiligen Org zugeordnet. Der Kunde, der die Org erstellt hat, ist deren Inhaber (Owner) und trägt die Verantwortung für alle Aktivitäten innerhalb der Org.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

(5) Der Vertrag kann darüber hinaus dadurch zustande kommen, dass der Kunde ein vom Anbieter gestelltes individuelles Angebot annimmt; die Annahme in Textform (§ 126b BGB) genügt. Die im Angebot getroffenen Regelungen gehen diesen AGB vor (§ 1 Abs. 5). Die Nutzung der Plattform setzt auch in diesem Fall die Einrichtung eines Nutzerkontos und einer Org voraus.

§ 4 Zugang und Nutzerkonto

(1) Jeder Nutzer erhält einen individuellen Zugang (E-Mail-Adresse und Passwort). Ein Nutzerkonto ist an eine natürliche Person gebunden und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden (Account Sharing). Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen weder an andere Personen innerhalb des Unternehmens noch an Dritte weitergegeben werden.

(2) Benötigen mehrere Personen Zugang zur Plattform, sind diese als Team-Mitglieder über die dafür vorgesehene Funktion einzuladen. Der Kunde kann im Rahmen seines gewählten Plans (§ 5) weitere Nutzer zu seiner Org einladen. Der Kunde ist für alle Handlungen seiner Team-Mitglieder verantwortlich.

(3) Der Anbieter bietet die Möglichkeit zur Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) an. Der Anbieter empfiehlt die Aktivierung von 2FA, kann diese jedoch nicht erzwingen.

(4) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugte Personen Zugang zu seinem Konto erlangt haben.

(5) Stellt der Anbieter fest, dass ein Nutzerkonto entgegen Abs. 1 von mehreren Personen genutzt wird, wird der Anbieter den Kunden zunächst auf den Verstoß hinweisen und eine angemessene Frist von vierzehn (14) Tagen zur Herstellung eines vertragskonformen Zustands setzen (z.B. durch Upgrade auf einen Plan mit Team-Mitgliedern oder Beendigung des Account Sharings). Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang bis zur Herstellung des vertragskonformen Zustands einzuschränken.

§ 5 Pläne, Preise und Abrechnung

(1) Die Plattform wird in verschiedenen Plänen angeboten, die sich hinsichtlich Leistungsumfang, Limits und Preis unterscheiden. Die aktuell verfügbaren Pläne und deren Preise sind auf der Website des Anbieters unter livck.cloud einsehbar.

(2) Der Anbieter bietet einen kostenlosen Plan („Free Plan“) an, der einen eingeschränkten Leistungsumfang umfasst. Für den Free Plan fallen keine Nutzungsentgelte an. Der Anbieter behält sich vor, den Free Plan jederzeit einzustellen oder dessen Leistungsumfang zu ändern. Bestehende Nutzer des Free Plans werden in diesem Fall mindestens vier (4) Wochen im Voraus per E-Mail informiert.

(3) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben, geht die Steuerschuldnerschaft im Reverse-Charge-Verfahren auf den Kunden über; die Rechnung wird in diesem Fall ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt. Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus.

(4) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte und PayPal. Nach gesonderter Vereinbarung mit dem Anbieter ist die Zahlung per Rechnung (SEPA-Überweisung) möglich; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere zu Verzugszinsen im unternehmerischen Verkehr (§ 288 Abs. 2 BGB).

(5) Sofern nicht Zahlung per Rechnung vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen und für deren Deckung zu sorgen. Schlägt eine Zahlung fehl oder gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist einzuschränken oder zu sperren. Bei einer Einschränkung können insbesondere Überwachungen pausiert und Statuspages depubliziert werden; die Daten des Kunden bleiben erhalten, und die betroffenen Ressourcen werden nach Ausgleich der offenen Forderungen reaktiviert.

(6) Einige Pläne beinhalten ein monatliches Kontingent an SMS-Credits. Dieses Kontingent gilt für den jeweiligen Abrechnungszeitraum und verfällt am Ende des Zeitraums (kein Übertrag in den Folgemonat). Zusätzlich können SMS-Credits als Pakete erworben werden; gekaufte Credits sind organisationsweit gültig und verfallen nicht.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise zu ändern. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die hinterlegte Adresse des Org-Owners angekündigt und werden frühestens zum Beginn des ersten Abrechnungszeitraums wirksam, der nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 7 Abs. 5 zu. Bei Verträgen mit fester Laufzeit (§ 7 Abs. 7) werden Preisänderungen frühestens zum Beginn einer Verlängerung wirksam, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(8) Zusätzlich zum gewählten Plan können kostenpflichtige Erweiterungen (Add-ons, z.B. zusätzliche Team-Mitglieder oder SMS-Kontingente) gebucht werden. Add-ons werden bei der Buchung anteilig bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums berechnet, wirken sofort und verlängern sich zusammen mit dem Abonnement. Eine Reduzierung oder Abbestellung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; eine Erstattung für den laufenden Zeitraum erfolgt nicht. Bei einem Planwechsel enden Add-ons, die der neue Plan nicht vorsieht oder die dessen zulässige Höchstwerte überschreiten; mit Beendigung des Abonnements enden sie ebenfalls.

(9) Gewährt der Anbieter Rabatte oder Aktionspreise, gelten diese in dem bei der Aktion angegebenen Umfang und Zeitraum. Sofern bei der Aktion nichts anderes angegeben ist, enden Rabatte bei einem Planwechsel (einschließlich eines Wechsels des Abrechnungszeitraums) sowie mit Beendigung des Abonnements; ein Anspruch auf erneute Gewährung besteht nicht.

(10) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 6 Plan-Limits und Fair Use

(1) Jeder Plan umfasst quantitative Limits (z.B. Anzahl der Services, Statuspages, Team-Mitglieder, SMS-Credits, Monitoring-Standorte) sowie einzelne erweiterte Funktionen (z.B. API-Zugang, Single Sign-On). Die konkreten Limits und Funktionen ergeben sich aus der jeweils gültigen Planübersicht.

(2) Plan-Limits werden vom System technisch durchgesetzt. Bei Erreichen eines Limits können weitere Ressourcen des betreffenden Typs nicht angelegt werden. Abweichend hiervon ist das Limit für Statuspage-Abonnenten ein Benachrichtigungs-Limit: Abonnenten können sich auch über das Limit hinaus eintragen, bei Benachrichtigungen werden jedoch nur Abonnenten im Rahmen des Limits berücksichtigt (in der Reihenfolge ihrer Anmeldung, älteste zuerst). Die aktuelle Auslastung wird in der Plattform angezeigt.

(3) Ein Wechsel in einen Plan mit niedrigeren Limits (Downgrade) wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin kann der Kunde selbst festlegen, welche Ressourcen er behält, indem er den Bestand auf die Limits des neuen Plans reduziert. Überschreiten Ressourcen bei Wirksamwerden die Limits des neuen Plans, setzt das System die Limits automatisch durch: überzählige Services, Agenten, Team-Mitglieder und Rufbereitschaftspläne werden pausiert bzw. deaktiviert, überzählige Statuspages werden depubliziert, und Funktionen oder Add-ons, die der neue Plan nicht vorsieht, werden beendet. Pausierte oder deaktivierte Ressourcen werden dabei nicht gelöscht und bei einem späteren Upgrade reaktiviert. Einstellungen, die die Werte des neuen Plans überschreiten (z.B. Prüfintervalle oder die Auswahl der Monitoring-Standorte), werden auf die Werte des neuen Plans angepasst; diese Anpassung bleibt bei einem späteren Upgrade bestehen und ist vom Kunden bei Bedarf neu zu konfigurieren.

(4) Der Kunde darf ausschließlich Services (URLs, IP-Adressen, Domains) überwachen, die er selbst betreibt oder für deren Überwachung er vom jeweiligen Betreiber ausdrücklich autorisiert wurde. Das Monitoring fremder Dienste ohne Autorisierung des Betreibers ist untersagt.

(5) Die Plattform darf nicht für automatisierte Massenabfragen, Lasttests gegen Dritte, rechtswidrige Überwachung oder sonstige missbräuchliche Zwecke verwendet werden.

(6) Der Anbieter veröffentlicht die IP-Adressen seiner Monitoring-Probes unter app.livck.cloud/ips. Betreiber überwachter Dienste können diese IP-Adressen nutzen, um den Monitoring-Traffic zu identifizieren oder bei Bedarf serverseitig zu filtern.

(7) Der Anbieter stellt unter abuse@livck.com einen Kontakt für Beschwerden Dritter bereit, deren Dienste über die Plattform überwacht werden. Das Verfahren bei Abuse-Meldungen richtet sich nach der Abuse-Policy des Anbieters (abrufbar unter livck.cloud/abuse).

(8) Legt der Kunde Services, Statuspages oder sonstige Ressourcen automatisiert für Dritte an, um ihnen Leistungen der Plattform als eigene Leistung anzubieten – insbesondere über die API aus einem eigenen Bestell-, Kundenverwaltungs- oder Abrechnungssystem (Weiterverkauf/Reselling), ist dies nur im Rahmen eines gesonderten Reseller-Vertrags mit dem Anbieter zulässig. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, Dienste Dritter, für deren Überwachung er nach Abs. 4 autorisiert ist, in seinem eigenen Konto manuell einzurichten und zu überwachen.

(9) Stellt der Anbieter einen Weiterverkauf ohne Reseller-Vertrag fest, fordert er den Kunden in Textform auf, innerhalb von vierzehn (14) Tagen einen Reseller-Vertrag abzuschließen oder die automatisierte Anlage für Dritte einzustellen. Kommt der Kunde dem nicht fristgerecht nach, ist der Anbieter berechtigt, die API-Tokens des Kunden zu sperren. Hält der Verstoß danach an, kann der Anbieter das Konto nach erneuter Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens sieben (7) Tagen sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach dem gewählten Plan (monatlich oder jährlich).

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung kann über die Kontoeinstellungen in der Plattform oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Kündigungsfunktion in der Plattform stellt die Textform gemäß § 126b BGB dar. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums bleibt der volle Leistungsumfang erhalten.

(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder gegen geltendes Recht verstößt,
  • der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei (2) Abrechnungszeiträumen in Verzug ist,
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  • der Kunde die Plattform missbräuchlich nutzt (§ 6 Abs. 4 und 5).

(5) Im Falle einer Preiserhöhung gemäß § 5 Abs. 7 steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform erklärt werden. Der Vertrag endet in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung. Bis dahin gelten die bisherigen Preise.

(6) Der Free Plan kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.

(7) Abweichend von Abs. 1 und Abs. 2 kann individuell (§ 1 Abs. 5, § 3 Abs. 5) eine feste Mindestvertragslaufzeit mit eigener Kündigungsfrist und Verlängerungsregelung vereinbart werden. In diesem Fall gelten die Regelungen der individuellen Vereinbarung; das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Abs. 4) bleibt unberührt.

§ 8 Folgen der Vertragsbeendigung und Datenlöschung

(1) Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Plattform.

(2) Nach Vertragsende hat der Kunde für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen die Möglichkeit, seine Daten über die Plattform zu exportieren, sofern der Zugang nicht aufgrund einer außerordentlichen Kündigung gesperrt wurde. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung stellt der Anbieter die Daten auf Anfrage in einem gängigen Format (JSON oder CSV) zur Verfügung.

(3) Nach Ablauf der dreißigtägigen Abruffrist werden alle personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich aller Daten innerhalb seiner Org, unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung umfasst:

  • Nutzerkonten und Profildaten,
  • Monitoring-Konfigurationen und -Metriken,
  • Statuspages und Subscriber-Daten,
  • Benachrichtigungsprotokolle und Audit-Logs,
  • Gespeicherte Dateien (Logos, Exporte).

(4) Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (insbesondere Rechnungsdaten gem. § 14b UStG, § 147 AO), werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt und nach Ablauf der Frist gelöscht. Der Zugang zu diesen Daten wird nach Vertragsende gesperrt und auf das gesetzlich erforderliche Minimum beschränkt.

(5) Bereits bezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden nicht erstattet.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für:

  • die Richtigkeit und Aktualität seiner Registrierungsdaten,
  • die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und die seiner Team-Mitglieder,
  • alle Inhalte, die er über die Plattform veröffentlicht (insbesondere auf Statuspages),
  • die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Endkunden und Subscriber,
  • die Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung der Plattform nicht gegen Rechte Dritter verstößt und keine rechtswidrigen Inhalte über Statuspages oder andere Funktionen der Plattform verbreitet werden. Insbesondere darf der Kunde nur Services überwachen, die er selbst betreibt oder für deren Überwachung er autorisiert ist (§ 6 Abs. 4).

(4) Erhält der Anbieter eine berechtigte Beschwerde eines Dritten (Abuse-Meldung) bezüglich eines vom Kunden überwachten Dienstes, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren und auffordern, innerhalb von sieben (7) Tagen die Berechtigung zur Überwachung nachzuweisen. Kann der Kunde die Berechtigung nicht nachweisen, ist der Anbieter berechtigt, das Monitoring des betreffenden Dienstes zu deaktivieren.

(5) Bei Kenntnis von Sicherheitsvorfällen, unbefugtem Zugriff oder Missbrauch hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.

(6) Der Anbieter darf den Kunden nach vorheriger Ankündigung in Textform mit Firmennamen und Logo als Referenz auf der eigenen Website aufführen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Referenz in diesem Fall unverzüglich.

§ 10 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter ist bestrebt, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung (Service Level Agreement) getroffen wurde.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und mindestens vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus über die Plattform oder per E-Mail angekündigt.

(3) Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartung, Software-Updates, oder Maßnahmen zur Sicherung des Netzbetriebs stellen keinen Mangel dar, sofern sie in angemessenem Umfang erfolgen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen der Verfügbarkeit, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere:

  • Störungen in öffentlichen Kommunikationsnetzen,
  • Ausfälle bei Infrastrukturdienstleistern (Rechenzentren, Cloud-Provider),
  • höhere Gewalt (§ 12).

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die Haftung nach Abs. 3 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlten Netto-Entgelte. Für den Free Plan ist die Haftung nach Abs. 3 auf einen Betrag von fünfzig Euro (50,00 €) begrenzt.

(5) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit — insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Datenverlust, Reputationsschäden oder Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen beim Kunden — ist ausgeschlossen.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(7) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur im Rahmen der vorstehenden Absätze und nur insoweit, als der Schaden auch bei Durchführung angemessener Datensicherungsmaßnahmen durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Daten außerhalb der Plattform verantwortlich.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(9) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umständen höherer Gewalt beruht.

(2) Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere:

  • Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien,
  • Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Sanktionen, Embargos,
  • Streik, Aussperrung (auch bei Dritten),
  • behördliche Anordnungen und gesetzliche Verbote,
  • großflächige Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze oder Energieversorgung,
  • DDoS-Angriffe oder sonstige Cyberangriffe von außergewöhnlichem Ausmaß, sofern trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abwendbar.

(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

(4) Dauert ein Zustand höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen kündigen.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter livck.cloud/datenschutz abrufbar ist.

(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV kann vom Kunden direkt im Kundenportal digital abgeschlossen werden und wird damit Vertragsbestandteil.

(4) Der Kunde ist in Bezug auf die von ihm über die Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Subscriber-Daten, Team-Mitglieder-Daten, Monitoring-Ziele) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.

§ 14 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
  • der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung rechtmäßig bekannt waren,
  • der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden,
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren fort.

§ 15 Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Quellcode, Datenbanken, Design, Marken, Logos und Dokumentation, verbleiben beim Anbieter. Der Vertrag begründet keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten.

(2) Der Kunde erhält ausschließlich die in § 2 Abs. 3 und Abs. 6 beschriebenen, eingeschränkten Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrages.

(3) Es ist dem Kunden untersagt:

  • die Plattform Dritten zur Nutzung zu überlassen (Sublizenz), es sei denn, dies ist durch die bestimmungsgemäße Nutzung (z.B. öffentliche Statuspages) abgedeckt; für den Weiterverkauf gelten § 6 Abs. 8 und 9,
  • technische Schutzmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen oder Rate-Limits der Plattform zu umgehen oder zu manipulieren,
  • die API der Plattform über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus zu nutzen, insbesondere für systematisches Scraping, automatisierte Datenextraktion oder den Aufbau konkurrierender Dienste,
  • nicht-öffentliche Schnittstellen, interne Endpunkte oder nicht dokumentierte Funktionen der Plattform zu nutzen.

(4) Inhalte, die der Kunde über die Plattform erstellt oder hochlädt (z.B. Statuspage-Texte, Logos, Incident-Beschreibungen), verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist (z.B. Anzeige von Statuspages).

§ 16 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Eine Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie:

  • zur Anpassung an geänderte Rechtslagen oder Rechtsprechung erforderlich ist,
  • zur Anpassung an veränderte technische Rahmenbedingungen dient,
  • zur Einführung neuer Leistungsmerkmale erfolgt, ohne bestehende Leistungen einzuschränken.

(2) Der Anbieter wird den Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail über die geplanten Änderungen informieren. Die Mitteilung enthält den Wortlaut der geänderten Bestimmungen und das Datum des Inkrafttretens.

(3) Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums zu kündigen. Bis zur Beendigung gelten die bisherigen AGB.

§ 17 Freistellung

(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder mit seiner Billigung oder aufgrund von Rechtsstreitigkeiten wegen der vom Kunden über die Plattform verarbeiteten Inhalte und Daten erhoben werden.

(2) Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig über die relevanten Umstände zu informieren.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt (Salvatorische Klausel). Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB, § 1 Abs. 5) bleibt unberührt.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.


Stand: 23. September 2026
LIVCK.cloud – René Roscher (Einzelunternehmen)